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Rheinkamp-Repelen |
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Sand- und Kiesabbau im Kreis Moers
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Das niederrheinische
Tiefland gehört neben der Kölner Bucht, der
Wesertalung und den oberen Bereichen von Lippe
und Ems zu den bedeutenden Sand- und
Kiesabbaugebieten des Landes
Nordrhein-Westfalen. Ein sehr großer Teil der
Sand- und Kiesproduktion des niederrheinischen
Tieflandes kommt aus dem Kreise Moers.
Im
Kreis Moers sind die Voraussetzungen für den
Abbau dieses Rohstoffes besonders günstig:
Fast im gesamten Kreisgebiet (Ausnahmen bilden
nur die Stauchmoränenwälle) steht eine im
Mittel 25 bis 30 m mächtige Schotterdecke
dicht unter der Flur an, so dass es möglich
ist, diesen Rohstoff bereits nach Abschieben
einer dünnen (4 bis 15 dm) Bodenschicht leicht
in großem Umfang abzugraben. Vorteilhaft wirkt
sich dabei aus, dass man die Rohschotter mit
Hilfe des dicht unter der Flur anstehenden
Grundwassers sogleich an Ort und Stelle
reinigen (waschen) kann. Die Schotter wurden
hauptsächlich während und nach der
Würmkaltzeit vom Rhein und seinen Zuflüssen
aufgeschüttet. Daher sind sie noch frisch, d.
h. wenig angewittert, umgewandelt oder
miteinander verkittet. Sie besitzen einen
hohen Quarzanteil und die erforderlichen
Körnungen und entsprechen damit aufgrund ihrer
mineralogischen Zusammensetzung und ihren
chemischen und physikalischen Eigenschaften
sehr gut den Anforderungen, die die
Bauindustrie, der Hauptabnehmer, an diesen
Rohstoff stellt.
Trotz dieser naturbedingten Standortvorteile
ist das Ausmaß des Sand- und Kiesabbaues im
Kreis Moers nur in vollem Umfang zu verstehen,
wenn man die innere Strukturierung dieses
Raumes und seine Einordnung in das
überregionale wirtschafts- und
verkehrsgeographische Beziehungsgefüge
beachtet. Von zentraler Bedeutung ist, dass im
Kreisgebiet noch große landwirtschaftlich
genutzte Flächen vorhanden sind, die zur
Auskiesung herangezogen werden können. Zudem
grenzt der Kreis Moers unmittelbar an das
rheinisch-westfälische Industriegebiet an, in
dem ein hoher Bedarf an Sand und Kies besteht.
Die aufgezeigten natur- und kulturbedingten
Gegebenheiten innerhalb des Kreisgebietes
ermöglichen den umfangreichen Abbau dieses
Rohstoffes, und die geringen Entfernungen, die
guten Verkehrsverbindungen und die
ausgezeichnete Transportfähigkeit dieses
Rohstoffes erlauben die Belieferung des
benachbarten großen Bedarfsgebietes.
Da Angaben über Lage, Größe, Anzahl und
spätere Wiederherrichtung der Sand- und
Kiesabgrabungsflächen für das Kreisgebiet
fehlen bzw. nur lückenhaft vorhanden sind,
wurde versucht, einen ersten Überblick durch
Auswertung von Luftbildern zu erhalten. Dieser
Weg erwies sich als gangbar, weil für das
gesamte Kreisgebiet Luftbildpläne im Maßstab
1:5000 vorliegen, und die Sand- und
Kiesabbauflächen darauf gut zu erkennen sind.
Um die Beobachtungsbasis zu erweitern, wurden
nicht nur die Luftbildpläne von der jüngsten
Befliegung aus dem Jahre 1973 herangezogen,
sondern auch solche von früheren Befliegungen,
die seit Beginn der fünfziger Jahre
durchgeführt wurden, 1952, 1962 und 1968/69.
Alle auf den vier Luftbildserien sichtbaren
Sand- und Kiesabbauareale wurden in einer
Karte [Abb.1] zusammengetragen.
Die Karte zeigt neben den Arealen, die in den
letzten zweieinhalb Jahrzehnten abgegraben
wurden, noch die größeren geschlossen bebauten
Siedlungsflächen und die wichtigsten
Verkehrsverbindungen. Man erkennt, dass sich
der Sand- und Kiesabbau in bestimmten Regionen
häuft, einmal am Rhein, daneben, etwas
westlich des Flusses, doch hier nur zwischen
der südlichen Kreisgrenze und der Straße
Geldern-Wesel, während er nördlich dieser
Straße und im östlichen Bereich des Kreises
flächenmäßig zurücktritt. Aufgrund dieser
Verteilung und unterschiedlichen
Flächendeckung lassen sich drei Sand- und
Kiesabbauregionen innerhalb des Kreisgebietes
voneinander abheben.
Die erste Region umfasst die Uferbereiche zu
beiden Seiten des Rheins. Sie reicht in der
Regel bis zu den Hochwasserschutzdeichen
landeinwärts und begleitet den Strom vom
südlichsten bis zum nördlichsten Punkt des
Kreises, zwischen Uerdingen und Rees. Die
Abgrabungen erfolgen innerhalb dieser Region
hauptsächlich in den Gleituferbereichen.
Zeitlich ließ sich bei der Auswertung der vier
Luftbildserien ein Fortschreiten der
Auskiesung von Süden nach Norden feststellen.
Denn bis zu Beginn der sechziger Jahre wurde
hauptsächlich der südliche Rheinuferbereich,
etwa die Strecke zwischen Rheinhausen und
Wesel abgegraben, danach verstärkt der
nördliche. Gegenwärtig erfolgen große
Auskiesungen zwischen Xanten/Bislich und
Niedermörmter/Rees. Die Abgrabungen reichen
unter den Grund- und Oberflächenwasserspiegel,
so dass Baggerseen entstehen. Diese haben
Anschluss an das Fahrwasser des Rheins, und
der Abtransport der aufbereiteten Schotter
erfolgt in der Regel mit Schiffen. Durch den
im Vergleich zum LKW- billigeren
Schifftransport wird es möglich, weitere
Entfernungen zu den Absatzgebieten
(Ruhrgebiet, Niederlande) hinzunehmen und die
Sand- und Kiesgewinnung auf das nördliche
Kreisgebiet auszudehnen. Denkbar ist auch,
dass die Abgrabungen im Rheinuferbereich
teilweise geringere Kosten verursachen als
diejenigen im relativ dicht besiedelten und
intensiv landwirtschaftlich genutzten übrigen
Kreisgebiet. Denn die Aufwendungen für Pacht
und Erschließung, z. T. auch für die
Rekultivierung dürften niedriger liegen, da
die Rheinuferbereiche kein wertvolles,
intensiv genutztes Kulturland sind, Straßen
und Wege für den Abtransport der gewonnenen
Produkte nicht gebaut und unterhalten werden
müssen, die Auffüllung nicht bis zur alten
Geländehöhe erfolgen muss und der Rhein durch
seine Geröllführung zur Verlandung der
entstandenen Hohlräume beiträgt. Außerdem
kommen die Auskiesungen in der Rheinuferzone
einem öffentlichen Interesse entgegen. Denn
sie stellen gleichzeitig Maßnahmen des
Hochwasserschutzes dar, weil sie es
ermöglichen, die Rheinuferbereiche,
korrespondierend zu der natürlichen
Sohleneintiefung des Rheines, abzusenken, so
dass sich der Querschnitt der
Hochwasser-Abflussrinne zwischen den
beidseitigen Schutzdeichen erheblich
vergrößert.
Die zweite Sand- und Kiesgewinnungsregion
innerhalb des Kreises Moers dehnt sich von der
Rheinuferzone im Osten bis zu einer gedachten
Linie im Westen aus, die die Orte Kapellen,
Neukirchen, Kamp-Lintfort, Alpen, Menzelen und
Ginderich miteinander verbindet, sie nimmt
also nur den mittleren Bereich in der
südlichen Kreishälfte ein. Der Sand- und
Kiesabbau auf der Bislicher Insel östlich von
Birten, die räumlich ebenfalls zur zweiten
Kiesgewinnungsregion zu gehören scheint, wird
typmäßig zu der des Rheinuferbereiches
gerechnet. Denn der Abtransport der Schotter
erfolgt über eine Seilbahn zum Rhein hin und
dann per Schiff.
Auch innerhalb der zweiten Sand- und
Kiesgewinnungsregion lässt sich bei einer
getrennten Auswertung der vier Befliegungen
ein Fortschreiten des Sand- und Kiesabbaues
von Süden nach Norden, und noch zusätzlich ein
solches von Osten nach Westen, d. h. vom Rhein
weg, beobachten. Die Begründung für diese
Verlagerung ist darin zu suchen, daß die
älteren, dichter am Rhein gelegenen
Abgrabungsareale, z. B. diejenigen bei Rumein
(Toeppersee), bei Moers-Schwafheim (Mattheck),
bei Uettelsheim oder Lohmannsheide
weitgehenderschöpft sind, und eine weitere
Ausdehnung infolge der inzwischen dichteren
Besiedlung nicht mehr möglich ist.
Gegenwärtig konzentriert sich der Abbau
innerhalb dieser Region auf das Gebiet
zwischen Neukirchen (Dong, Mühlenfeld) und
Winterswick/Budberg südlich von Rheinberg. Die
Sand- und Kiesgruben dieser Region liegen
bevorzugt in der Nähe von gut ausgebauten,
überregionalen Straßen, z. B. an der B60,
Duisburg-Venlo, an der Verbandsstraße,
Duisburg-Rheinkamp-Kamp-Lintfort, an der B 57,
Moers-Rheinberg, oder an der B 58, Geldern-
Wesel, die schnelle Verbindungen zum
rechtsrheinischen Ballungsgebiet ermöglichen.
Man kann geradezu von einer Orientierung der
Kies- und Sandbaggereien auf die
Rheinübergänge hin sprechen. Durch diese
Anordnung wird sichtbar, daß die Belieferung
des Ruhrgebietes für den Sand- und Kiesabbau
in der zweiten Region des Kreises Moers von
großer Bedeutung ist. Die Fertigstellung des
linksrheinischen Autobahnnetzes mit den Linien
Ruhrgebiet-Moers- Venlo, und
Krefeld-Moers-Kleve mit dem Autobahnkreuz bei
Moers lässt demnach eine Verlagerung der Sand-
und Kiesbaggereien nach Norden und Westen, in
das stärker rheinabseitige siedlungsärmere
Kreisgebiet erwarten. Dabei werden die
Autobahnauffahrten die künftige
Standortverteilung stark beeinflussen.
Die dritte Region der Sand- und Kiesgewinnung
umschließt alle übrigen Bereiche des Kreises!
Moers, also insbesondere den Westen und
Norden. Die Abgrabungsflächen sind in der
Regel sehr klein, liegen verstreut und treten
lediglich auf den Stauchmoränenwällen in
größerer Zahl nebeneinander auf. Viele dieser
Sand- und Kiesgruben bleiben über dem
Grundwasserspiegel. Die Abgrabung geschieht
meist nur sporadisch und häufig
unsystematisch, da Zeitpunkt und Umfang des
Abbaues vom lokalen Bedarf her bestimmt
werden. Nach dem Abgrabungsgesetz vom
21.11.1972, das seit dem 1.01.1973 in Kraft
ist, müssen die Kies- und Sandabbauflächen
nach Beendigung der Abgrabung unverzüglich
wieder hergerichtet werden. Diese Herrichtung
kann auf verschiedene Weise geschehen und
stellt zahlreiche Probleme. In jeder der oben
herausgearbeiteten Sand- und
Kiesgewinnungsregionen treten bei der
Herrichtung spezifische Schwierigkeiten auf.
Es soll in diesem Zusammenhang lediglich
exemplarisch auf die Problematik eingegangen
werden, die sich in der zweiten, der mittleren
Region ergibt.
Einige Auskiesungsflächen, deren Hohlräume
sich nach der Schotterentnahme bis in die Höhe
des Grundwasserspiegels mit Wasser füllten,
wurden nach Abflachung, Befestigung und
Bepflanzung der Böschungen ganz oder teilweise
als künstliche Wasserflächen erhalten. Sie
dienen heute als Baggerseen, als
Wassersportterrains, als Angelteiche, oder sie
fungieren, wenn die genannten sportlichen
Aktivitäten nicht erlaubt sind, als belebende
Gestaltungselemente für die in ihrer Umgebung
eingerichteten Naherholungs- oder Wohngebiete.
Weitaus häufiger werden die ausgekiesten
Baggerlöcher jedoch wieder aufgefüllt, da die
Steinkohlenbergwerke dieses Gebietes bemüht
sind, ihren Bergeabraum in diese Hohlräume
einzubringen. Oft vollziehen sich
fortschreitende Auskiesung und Verkippung von
Bergeabraum eng nebeneinander. Die Auffüllung
wird bis dicht unter die ehemalige Geländehöhe
vorgenommen, die Oberfläche selbst dünn (6 bis
10 dm) mit Mutterbodenmaterial abgedeckt, das
man vor Beginn der Auskiesung abgehoben hatte.
An manchen Stellen wurde auf das zu unterst
abgekippte Bergematerial noch eine mehrere
Meter dicke Schicht Bauschutt und Hausmüll
aufgetragen, die ihrerseits schließlich mit
Mutterboden abgedeckt wurde.
Bei
den hergerichteten Baggerseen, in denen das
Grundwasser offen zutage tritt, besteht die
Gefahr, daß dieses unmittelbar verunreinigt
wird, eine Gefahr, die an sich bei jeder
offenen Wasserfläche auftritt. Durch die
Häufung zahlreicher kleiner Wasserflächen, die
zudem inmitten von Wohn- und Industriegebieten
und an stark frequentierten Verkehrsbändern
liegen, wächst dieses Risiko erheblich.
Infolge der breiten Streuung dieser Seen wird
eine geregelte Kontrolle erschwert. Aber auch
die Auffüllungen der Abgrabungsareale sind
problematisch. Denn sie beeinflussen
nachhaltig die Grundwasserbeschaffenheit, das
natürliche Standortgefüge sowie Gestalt und
Entwicklung der Kulturlandschaft. Siebert, G.
und H. Werner konnten durch ihre
Untersuchungen in der Umgebung von
aufgefüllten Abgrabungsflächen südwestlich von
Moers bestätigen, daß insbesondere die
Chlorid- und Sulfatgehalte des Grundwassers
nach der Verkippung von Bergeabraum stark
ansteigen. Die Analysenwerte für die genannten
Stoffe bleiben vor allem dann jahrelang hoch,
wenn das Abraummaterial in den
Schwankungsbereich des Grundwasserspiegels
oder darüber hinausreicht. Denn dann kann der
in diesem Material vorhandene Schwefel durch
Luftzutritt oxidieren. Dadurch wird er leicht
löslich und kann vom Sicker- bzw. Grundwasser
zusammen mit dem Chlorid ausgewaschen werden.
Die angedeutete Belastung des Grundwassers
ließe sich stark reduzieren, wenn man das
Bergematerial lediglich unterhalb des
Grundwasserschwankungsbereiches einbrächte.
Durch die Ablagerung von Hausmüll auf das
Bergematerial, das in diesem Fall bis über den
höchsten Grundwasserstand aufgefüllt wird, um
eine Berührung mit dem Grundwasser zu
vermeiden, ergeben sich zusätzliche
Belastungen, vor allem durch die aus dem
Zersetzungsprozess mit Stickstoff und
organischen Verbindungen angereicherten
Sickerwässer. Gerade bei den Müllauflagerungen
bleibt ferner zu bedenken, dass die einst
oberhalb des Grundwasserspiegels eingebrachte
Müllmenge später direkt mit dem Grundwasser in
Kontakt geraten kann, weil infolge von
Bergsenkungen der Grundwasserspiegel relativ
zur Oberfläche steigt. Falls der
Grundwasserspiegel nicht rechtzeitig abgesenkt
wird, treten Verunreinigungen ein.
Die Veränderung des natürlichen
Standortgefüges durch die Auffüllung wird an
den sich einstellenden Bodenbildungsprozessen
erkennbar. Bei einer dünn über Bergematerial
aufgetragenen Mutterbodenschicht kann sich
nach mehreren Jahren eine Pseudovergleyung
einstellen. Denn das Bergematerial kann sich
mit der Zeit so stark verdichten, dass das aus
den Niederschlägen stammende Wasser gestaut
wird. In niederschlagsreichen Perioden füllt
sich das Porenvolumen der dünnen
Mutterbodenauflage rasch mit Wasser, die
Standorte wirken staunass. In
niederschlagsarmen, warmen Perioden neigen sie
umgekehrt zur Austrocknung, weil ihre
Bodenwasserreserven schnell verbraucht sind.
Die landwirtschaftliche Nutzung wird auf
diesen wechselfeuchten bzw. trockenen Böden
erschwert. Außerdem wird durch diese
Rekultivierungsart, die zu einer Abdichtung
des Untergrundes führt, später eine
Grundwasserneubildung verhindert, und die
Versiegelung der Landschaft vorangetrieben.
Wenn man die Auffüllung der Hohlräume bereits
unterhalb des Grundwasserschwankungsbereiches
stoppte, wie es oben vorgeschlagen wurde, und
eine mächtigere Kultivierungsschicht
aufschüttete, könnte man die angedeuteten
Schwierigkeiten vermeiden.
Die Gestalt der Kulturlandschaft wird
gegenwärtig durch die zahlreichen mehr oder
weniger willkürlich eingestreuten Sand- und
Kiesgruben bereits gestört: von weitem sind
die Maschinen und Förderbänder, Sortier- und
Waschanlagen, die hohen siloartigen Behälter,
die aufgetürmten Berge der gewonnenen Produkte
oder des zusammengeschobenen Mutterbodens zu
sehen und die Geräusche von Fahrzeugen,
Motoren und Aufbereitungsanlagen zu hören.
Hinzu kommt die Staubemission und der wenig
erfreuliche Anblick der kahlen Halden und
verunkrauteten für die Auskiesung
offengelassenen Felder oder in Auffüllung
begriffenen Flächen. Diese Belästigungen
lassen sich zeitlich begrenzen. Bedeutsamer
erscheint es, dass die Auskiesungsflächen auch
nach ihrer Herrichtung die künftige
Entwicklung der Kulturlandschaft langfristig
beeinträchtigen. Denn sie lassen nach ihrer
Verfüllung infolge der zu erwartenden
Setzungen lange Zeit eine Bebauung nicht zu
und verhindern damit ein Zusammenwachsen der
vielen getrennten Siedlungsansätze im Südosten
des Kreises Moers zu einer geordneten
Stadtlandschaft.
Es ist notwendig, so schnell wie möglich, von
den vielen kleinen unzusammenhängenden,
zwischen den Siedlungen und Verkehrswegen
eingestreuten Auskiesungsflächen abzugehen und
die Kiesgewinnung künftig nur noch auf ganz
wenigen eigens dafür ausgewiesenen Arealen zu
betreiben, die groß genug sind, um den Bedarf
an diesem Rohstoff auf viele Jahre hinaus zu
decken, die eine ständige Überwachung während
und nach Beendigung der Auskiesung ohne
übermäßigen Kostenaufwand zulassen, die es
ermöglichen, die mit der Abgrabung
unvermeidlich einhergehenden
Beeinträchtigungen des Grundwassers und des
Standortgefüges auf wenige kontrollierbare
Stellen zu beschränken und die schließlich ein
Zusammenwachsen der bislang unkoordinierten
Siedlungselemente nicht verhindern. Es ist
selbstverständlich, dass bei der Planung
derartiger Auskiesungsareale die spätere
Herrichtung und Verwendung des betreffenden
Geländes mitbedacht werden muss.
Die Aufstellung und Verwirklichung eines
solchen Planes ist nur durch eine großräumige
Bauleitplanung und Landesplanung zu erreichen.
Die in der jetzt beendeten Phase der
kommunalen Neugliederung geschaffenen größeren
Verwaltungseinheiten bieten dafür erste
Voraussetzungen! |
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