Sand- und Kiesabbau im Kreis Moers
Das niederrheinische Tiefland gehört neben der Kölner Bucht, der Wesertalung und den oberen Bereichen von Lippe und Ems zu den bedeutenden Sand- und Kiesabbaugebieten des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein sehr großer Teil der Sand- und Kiesproduktion des niederrheinischen Tieflandes kommt aus dem Kreise Moers.

BaggerIm Kreis Moers sind die Voraussetzungen für den Abbau dieses Rohstoffes besonders günstig: Fast im gesamten Kreisgebiet (Ausnahmen bilden nur die Stauchmoränenwälle) steht eine im Mittel 25 bis 30 m mächtige Schotterdecke dicht unter der Flur an, so dass es möglich ist, diesen Rohstoff bereits nach Abschieben einer dünnen (4 bis 15 dm) Bodenschicht leicht in großem Umfang abzugraben. Vorteilhaft wirkt sich dabei aus, dass man die Rohschotter mit Hilfe des dicht unter der Flur anstehenden Grundwassers sogleich an Ort und Stelle reinigen (waschen) kann. Die Schotter wurden hauptsächlich während und nach der Würmkaltzeit vom Rhein und seinen Zuflüssen aufgeschüttet. Daher sind sie noch frisch, d. h. wenig angewittert, umgewandelt oder miteinander verkittet. Sie besitzen einen hohen Quarzanteil und die erforderlichen Körnungen und entsprechen damit aufgrund ihrer mineralogischen Zusammensetzung und ihren chemischen und physikalischen Eigenschaften sehr gut den Anforderungen, die die Bauindustrie, der Hauptabnehmer, an diesen Rohstoff stellt.

Trotz dieser naturbedingten Standortvorteile ist das Ausmaß des Sand- und Kiesabbaues im Kreis Moers nur in vollem Umfang zu verstehen, wenn man die innere Strukturierung dieses Raumes und seine Einordnung in das überregionale wirtschafts- und verkehrsgeographische Beziehungsgefüge beachtet. Von zentraler Bedeutung ist, dass im Kreisgebiet noch große landwirtschaftlich genutzte Flächen vorhanden sind, die zur Auskiesung herangezogen werden können. Zudem grenzt der Kreis Moers unmittelbar an das rheinisch-westfälische Industriegebiet an, in dem ein hoher Bedarf an Sand und Kies besteht. Die aufgezeigten natur- und kulturbedingten Gegebenheiten innerhalb des Kreisgebietes ermöglichen den umfangreichen Abbau dieses Rohstoffes, und die geringen Entfernungen, die guten Verkehrsverbindungen und die ausgezeichnete Transportfähigkeit dieses Rohstoffes erlauben die Belieferung des benachbarten großen Bedarfsgebietes.

Da Angaben über Lage, Größe, Anzahl und spätere Wiederherrichtung der Sand- und Kiesabgrabungsflächen für das Kreisgebiet fehlen bzw. nur lückenhaft vorhanden sind, wurde versucht, einen ersten Überblick durch Auswertung von Luftbildern zu erhalten. Dieser Weg erwies sich als gangbar, weil für das gesamte Kreisgebiet Luftbildpläne im Maßstab 1:5000 vorliegen, und die Sand- und Kiesabbauflächen darauf gut zu erkennen sind. Um die Beobachtungsbasis zu erweitern, wurden nicht nur die Luftbildpläne von der jüngsten Befliegung aus dem Jahre 1973 herangezogen, sondern auch solche von früheren Befliegungen, die seit Beginn der fünfziger Jahre durchgeführt wurden, 1952, 1962 und 1968/69. Alle auf den vier Luftbildserien sichtbaren Sand- und Kiesabbauareale wurden in einer Karte [Abb.1] zusammengetragen.

Die Karte zeigt neben den Arealen, die in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten abgegraben wurden, noch die größeren geschlossen bebauten Siedlungsflächen und die wichtigsten Verkehrsverbindungen. Man erkennt, dass sich der Sand- und Kiesabbau in bestimmten Regionen häuft, einmal am Rhein, daneben, etwas westlich des Flusses, doch hier nur zwischen der südlichen Kreisgrenze und der Straße Geldern-Wesel, während er nördlich dieser Straße und im östlichen Bereich des Kreises flächenmäßig zurücktritt. Aufgrund dieser Verteilung und unterschiedlichen Flächendeckung lassen sich drei Sand- und Kiesabbauregionen innerhalb des Kreisgebietes voneinander abheben.

Die erste Region umfasst die Uferbereiche zu beiden Seiten des Rheins. Sie reicht in der Regel bis zu den Hochwasserschutzdeichen landeinwärts und begleitet den Strom vom südlichsten bis zum nördlichsten Punkt des Kreises, zwischen Uerdingen und Rees. Die Abgrabungen erfolgen innerhalb dieser Region hauptsächlich in den Gleituferbereichen. Zeitlich ließ sich bei der Auswertung der vier Luftbildserien ein Fortschreiten der Auskiesung von Süden nach Norden feststellen. Denn bis zu Beginn der sechziger Jahre wurde hauptsächlich der südliche Rheinuferbereich, etwa die Strecke zwischen Rheinhausen und Wesel abgegraben, danach verstärkt der nördliche. Gegenwärtig erfolgen große Auskiesungen zwischen Xanten/Bislich und Niedermörmter/Rees. Die Abgrabungen reichen unter den Grund- und Oberflächenwasserspiegel, so dass Baggerseen entstehen. Diese haben Anschluss an das Fahrwasser des Rheins, und der Abtransport der aufbereiteten Schotter erfolgt in der Regel mit Schiffen. Durch den im Vergleich zum LKW- billigeren Schifftransport wird es möglich, weitere Entfernungen zu den Absatzgebieten (Ruhrgebiet, Niederlande) hinzunehmen und die Sand- und Kiesgewinnung auf das nördliche Kreisgebiet auszudehnen. Denkbar ist auch, dass die Abgrabungen im Rheinuferbereich teilweise geringere Kosten verursachen als diejenigen im relativ dicht besiedelten und intensiv landwirtschaftlich genutzten übrigen Kreisgebiet. Denn die Aufwendungen für Pacht und Erschließung, z. T. auch für die Rekultivierung dürften niedriger liegen, da die Rheinuferbereiche kein wertvolles, intensiv genutztes Kulturland sind, Straßen und Wege für den Abtransport der gewonnenen Produkte nicht gebaut und unterhalten werden müssen, die Auffüllung nicht bis zur alten Geländehöhe erfolgen muss und der Rhein durch seine Geröllführung zur Verlandung der entstandenen Hohlräume beiträgt. Außerdem kommen die Auskiesungen in der Rheinuferzone einem öffentlichen Interesse entgegen. Denn sie stellen gleichzeitig Maßnahmen des Hochwasserschutzes dar, weil sie es ermöglichen, die Rheinuferbereiche, korrespondierend zu der natürlichen Sohleneintiefung des Rheines, abzusenken, so dass sich der Querschnitt der Hochwasser-Abflussrinne zwischen den beidseitigen Schutzdeichen erheblich vergrößert.

Die zweite Sand- und Kiesgewinnungsregion innerhalb des Kreises Moers dehnt sich von der Rheinuferzone im Osten bis zu einer gedachten Linie im Westen aus, die die Orte Kapellen, Neukirchen, Kamp-Lintfort, Alpen, Menzelen und Ginderich miteinander verbindet, sie nimmt also nur den mittleren Bereich in der südlichen Kreishälfte ein. Der Sand- und Kiesabbau auf der Bislicher Insel östlich von Birten, die räumlich ebenfalls zur zweiten Kiesgewinnungsregion zu gehören scheint, wird typmäßig zu der des Rheinuferbereiches gerechnet. Denn der Abtransport der Schotter erfolgt über eine Seilbahn zum Rhein hin und dann per Schiff.

Auch innerhalb der zweiten Sand- und Kiesgewinnungsregion lässt sich bei einer getrennten Auswertung der vier Befliegungen ein Fortschreiten des Sand- und Kiesabbaues von Süden nach Norden, und noch zusätzlich ein solches von Osten nach Westen, d. h. vom Rhein weg, beobachten. Die Begründung für diese Verlagerung ist darin zu suchen, daß die älteren, dichter am Rhein gelegenen Abgrabungsareale, z. B. diejenigen bei Rumein (Toeppersee), bei Moers-Schwafheim (Mattheck), bei Uettelsheim oder Lohmannsheide weitgehenderschöpft sind, und eine weitere Ausdehnung infolge der inzwischen dichteren Besiedlung nicht mehr möglich ist.

Gegenwärtig konzentriert sich der Abbau innerhalb dieser Region auf das Gebiet zwischen Neukirchen (Dong, Mühlenfeld) und Winterswick/Budberg südlich von Rheinberg. Die Sand- und Kiesgruben dieser Region liegen bevorzugt in der Nähe von gut ausgebauten, überregionalen Straßen, z. B. an der B60, Duisburg-Venlo, an der Verbandsstraße, Duisburg-Rheinkamp-Kamp-Lintfort, an der B 57, Moers-Rheinberg, oder an der B 58, Geldern- Wesel, die schnelle Verbindungen zum rechtsrheinischen Ballungsgebiet ermöglichen. Man kann geradezu von einer Orientierung der Kies- und Sandbaggereien auf die Rheinübergänge hin sprechen. Durch diese Anordnung wird sichtbar, daß die Belieferung des Ruhrgebietes für den Sand- und Kiesabbau in der zweiten Region des Kreises Moers von großer Bedeutung ist. Die Fertigstellung des linksrheinischen Autobahnnetzes mit den Linien Ruhrgebiet-Moers- Venlo, und Krefeld-Moers-Kleve mit dem Autobahnkreuz bei Moers lässt demnach eine Verlagerung der Sand- und Kiesbaggereien nach Norden und Westen, in das stärker rheinabseitige siedlungsärmere Kreisgebiet erwarten. Dabei werden die Autobahnauffahrten die künftige Standortverteilung stark beeinflussen.

Die dritte Region der Sand- und Kiesgewinnung umschließt alle übrigen Bereiche des Kreises! Moers, also insbesondere den Westen und Norden. Die Abgrabungsflächen sind in der Regel sehr klein, liegen verstreut und treten lediglich auf den Stauchmoränenwällen in größerer Zahl nebeneinander auf. Viele dieser Sand- und Kiesgruben bleiben über dem Grundwasserspiegel. Die Abgrabung geschieht meist nur sporadisch und häufig unsystematisch, da Zeitpunkt und Umfang des Abbaues vom lokalen Bedarf her bestimmt werden. Nach dem Abgrabungsgesetz vom 21.11.1972, das seit dem 1.01.1973 in Kraft ist, müssen die Kies- und Sandabbauflächen nach Beendigung der Abgrabung unverzüglich wieder hergerichtet werden. Diese Herrichtung kann auf verschiedene Weise geschehen und stellt zahlreiche Probleme. In jeder der oben herausgearbeiteten Sand- und Kiesgewinnungsregionen treten bei der Herrichtung spezifische Schwierigkeiten auf. Es soll in diesem Zusammenhang lediglich exemplarisch auf die Problematik eingegangen werden, die sich in der zweiten, der mittleren Region ergibt.

Einige Auskiesungsflächen, deren Hohlräume sich nach der Schotterentnahme bis in die Höhe des Grundwasserspiegels mit Wasser füllten, wurden nach Abflachung, Befestigung und Bepflanzung der Böschungen ganz oder teilweise als künstliche Wasserflächen erhalten. Sie dienen heute als Baggerseen, als Wassersportterrains, als Angelteiche, oder sie fungieren, wenn die genannten sportlichen Aktivitäten nicht erlaubt sind, als belebende Gestaltungselemente für die in ihrer Umgebung eingerichteten Naherholungs- oder Wohngebiete.

Weitaus häufiger werden die ausgekiesten Baggerlöcher jedoch wieder aufgefüllt, da die Steinkohlenbergwerke dieses Gebietes bemüht sind, ihren Bergeabraum in diese Hohlräume einzubringen. Oft vollziehen sich fortschreitende Auskiesung und Verkippung von Bergeabraum eng nebeneinander. Die Auffüllung wird bis dicht unter die ehemalige Geländehöhe vorgenommen, die Oberfläche selbst dünn (6 bis 10 dm) mit Mutterbodenmaterial abgedeckt, das man vor Beginn der Auskiesung abgehoben hatte. An manchen Stellen wurde auf das zu unterst abgekippte Bergematerial noch eine mehrere Meter dicke Schicht Bauschutt und Hausmüll aufgetragen, die ihrerseits schließlich mit Mutterboden abgedeckt wurde.

BaggerseeBei den hergerichteten Baggerseen, in denen das Grundwasser offen zutage tritt, besteht die Gefahr, daß dieses unmittelbar verunreinigt wird, eine Gefahr, die an sich bei jeder offenen Wasserfläche auftritt. Durch die Häufung zahlreicher kleiner Wasserflächen, die zudem inmitten von Wohn- und Industriegebieten und an stark frequentierten Verkehrsbändern liegen, wächst dieses Risiko erheblich. Infolge der breiten Streuung dieser Seen wird eine geregelte Kontrolle erschwert. Aber auch die Auffüllungen der Abgrabungsareale sind problematisch. Denn sie beeinflussen nachhaltig die Grundwasserbeschaffenheit, das natürliche Standortgefüge sowie Gestalt und Entwicklung der Kulturlandschaft. Siebert, G. und H. Werner konnten durch ihre Untersuchungen in der Umgebung von aufgefüllten Abgrabungsflächen südwestlich von Moers bestätigen, daß insbesondere die Chlorid- und Sulfatgehalte des Grundwassers nach der Verkippung von Bergeabraum stark ansteigen. Die Analysenwerte für die genannten Stoffe bleiben vor allem dann jahrelang hoch, wenn das Abraummaterial in den Schwankungsbereich des Grundwasserspiegels oder darüber hinausreicht. Denn dann kann der in diesem Material vorhandene Schwefel durch Luftzutritt oxidieren. Dadurch wird er leicht löslich und kann vom Sicker- bzw. Grundwasser zusammen mit dem Chlorid ausgewaschen werden. Die angedeutete Belastung des Grundwassers ließe sich stark reduzieren, wenn man das Bergematerial lediglich unterhalb des Grundwasserschwankungsbereiches einbrächte. Durch die Ablagerung von Hausmüll auf das Bergematerial, das in diesem Fall bis über den höchsten Grundwasserstand aufgefüllt wird, um eine Berührung mit dem Grundwasser zu vermeiden, ergeben sich zusätzliche Belastungen, vor allem durch die aus dem Zersetzungsprozess mit Stickstoff und organischen Verbindungen angereicherten Sickerwässer. Gerade bei den Müllauflagerungen bleibt ferner zu bedenken, dass die einst oberhalb des Grundwasserspiegels eingebrachte Müllmenge später direkt mit dem Grundwasser in Kontakt geraten kann, weil infolge von Bergsenkungen der Grundwasserspiegel relativ zur Oberfläche steigt. Falls der Grundwasserspiegel nicht rechtzeitig abgesenkt wird, treten Verunreinigungen ein.

Die Veränderung des natürlichen Standortgefüges durch die Auffüllung wird an den sich einstellenden Bodenbildungsprozessen erkennbar. Bei einer dünn über Bergematerial aufgetragenen Mutterbodenschicht kann sich nach mehreren Jahren eine Pseudovergleyung einstellen. Denn das Bergematerial kann sich mit der Zeit so stark verdichten, dass das aus den Niederschlägen stammende Wasser gestaut wird. In niederschlagsreichen Perioden füllt sich das Porenvolumen der dünnen Mutterbodenauflage rasch mit Wasser, die Standorte wirken staunass. In niederschlagsarmen, warmen Perioden neigen sie umgekehrt zur Austrocknung, weil ihre Bodenwasserreserven schnell verbraucht sind. Die landwirtschaftliche Nutzung wird auf diesen wechselfeuchten bzw. trockenen Böden erschwert. Außerdem wird durch diese Rekultivierungsart, die zu einer Abdichtung des Untergrundes führt, später eine Grundwasserneubildung verhindert, und die Versiegelung der Landschaft vorangetrieben. Wenn man die Auffüllung der Hohlräume bereits unterhalb des Grundwasserschwankungsbereiches stoppte, wie es oben vorgeschlagen wurde, und eine mächtigere Kultivierungsschicht aufschüttete, könnte man die angedeuteten Schwierigkeiten vermeiden.

Die Gestalt der Kulturlandschaft wird gegenwärtig durch die zahlreichen mehr oder weniger willkürlich eingestreuten Sand- und Kiesgruben bereits gestört: von weitem sind die Maschinen und Förderbänder, Sortier- und Waschanlagen, die hohen siloartigen Behälter, die aufgetürmten Berge der gewonnenen Produkte oder des zusammengeschobenen Mutterbodens zu sehen und die Geräusche von Fahrzeugen, Motoren und Aufbereitungsanlagen zu hören. Hinzu kommt die Staubemission und der wenig erfreuliche Anblick der kahlen Halden und verunkrauteten für die Auskiesung offengelassenen Felder oder in Auffüllung begriffenen Flächen. Diese Belästigungen lassen sich zeitlich begrenzen. Bedeutsamer erscheint es, dass die Auskiesungsflächen auch nach ihrer Herrichtung die künftige Entwicklung der Kulturlandschaft langfristig beeinträchtigen. Denn sie lassen nach ihrer Verfüllung infolge der zu erwartenden Setzungen lange Zeit eine Bebauung nicht zu und verhindern damit ein Zusammenwachsen der vielen getrennten Siedlungsansätze im Südosten des Kreises Moers zu einer geordneten Stadtlandschaft.

Es ist notwendig, so schnell wie möglich, von den vielen kleinen unzusammenhängenden, zwischen den Siedlungen und Verkehrswegen eingestreuten Auskiesungsflächen abzugehen und die Kiesgewinnung künftig nur noch auf ganz wenigen eigens dafür ausgewiesenen Arealen zu betreiben, die groß genug sind, um den Bedarf an diesem Rohstoff auf viele Jahre hinaus zu decken, die eine ständige Überwachung während und nach Beendigung der Auskiesung ohne übermäßigen Kostenaufwand zulassen, die es ermöglichen, die mit der Abgrabung unvermeidlich einhergehenden Beeinträchtigungen des Grundwassers und des Standortgefüges auf wenige kontrollierbare Stellen zu beschränken und die schließlich ein Zusammenwachsen der bislang unkoordinierten Siedlungselemente nicht verhindern. Es ist selbstverständlich, dass bei der Planung derartiger Auskiesungsareale die spätere Herrichtung und Verwendung des betreffenden Geländes mitbedacht werden muss.

Die Aufstellung und Verwirklichung eines solchen Planes ist nur durch eine großräumige Bauleitplanung und Landesplanung zu erreichen. Die in der jetzt beendeten Phase der kommunalen Neugliederung geschaffenen größeren Verwaltungseinheiten bieten dafür erste Voraussetzungen!

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